Verjährung berechnen — Fristen nach BGB, ABGB und OR
Rechtsordnung und Anspruchstyp auswählen, Datum eingeben — der Rechner zeigt das Verjährungsdatum, die verbleibende Zeit und die passende Rechtsgrundlage. Deutschland rechnet nach §§ 195, 199 BGB zum Jahresende und fragt nach Ihrer Kenntnis; Österreich (§§ 1478, 1486 ABGB) und die Schweiz (Art. 127, 128, 130 OR) rechnen taggenau ab Fälligkeit. Dieselbe Rechnung verjährt deshalb in den drei Staaten zu verschiedenen Zeitpunkten.
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Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsantragstelle des zuständigen Gerichts.
Über dieses Werkzeug
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen und dem Schuldner erfahren hat (§ 199 Abs. 1 BGB). Für Kaufvertrags- und Werkvertragsmängel gelten eigene, meist taggenaue Fristen ab Ablieferung oder Abnahme (§§ 438, 634a BGB). Unabhängig von Kenntnis greifen zusätzlich Höchstfristen von 10 oder 30 Jahren (§ 199 Abs. 2-4 BGB). Dieser Absatz und die folgenden Genauigkeitshinweise beschreiben das deutsche Recht; für Österreich (§§ 1478, 1486 ABGB) und die Schweiz (Art. 127, 128, 128a, 130 OR) gelten eigene Fristen, ein eigener Fristbeginn und eigene Regeln über Hemmung und Unterbrechung, die dieser Rechner ebenfalls nicht automatisch abbildet. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
7 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Verjährungsrecht kennt zahlreiche Sonderfälle für Hemmung und Neubeginn, die dieser Rechner nicht automatisch berücksichtigt — in Deutschland §§ 203 bis 213 BGB. Österreich und die Schweiz regeln das eigenständig; die Unterbrechung durch Anerkenntnis oder Klage steht dort in § 1497 ABGB beziehungsweise Art. 135 OR.
- Bei mehreren möglichen Anspruchsgrundlagen (z. B. Kauf- und Werkvertragsrecht gleichzeitig) kann eine andere Frist gelten als hier ausgewählt.
- Verbraucherverträge, Bauträgerverträge oder besondere Vertragstypen können abweichende Sonderregeln haben, die hier nicht abgebildet sind.
- Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt in Deutschland statt der kurzen Frist die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB (§ 438 Abs. 3, § 634a Abs. 3 BGB) — hier nicht automatisch erkannt.
- Vertragliche Vereinbarungen zur Verjährung (z. B. Garantien, AGB-Klauseln) können die gesetzliche Frist verlängern oder verkürzen.
- Für den 10-/30-Jahre-Vergleich bei sonstigem Schadensersatz wird vereinfachend ein gemeinsames Datum für Entstehung und Handlung angenommen.
- Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsantragstelle.
Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei rechtlichen Zweifeln wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Wie lang ist die regelmäßige Verjährungsfrist nach BGB?
In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen und dem Schuldner erfahren hat (§ 199 Abs. 1 BGB). In Österreich gelten §§ 1478 und 1486 ABGB, in der Schweiz Art. 127, 128 und 128a OR — mit eigenen Fristen und eigenem Fristbeginn.
Gelten für Kauf- und Werkvertragsmängel andere Fristen?
In Deutschland gelten für Kaufvertrags- und Werkvertragsmängel eigene, meist taggenaue Fristen ab Ablieferung oder Abnahme (§§ 438, 634a BGB).
Gibt es Höchstfristen unabhängig von der Kenntnis?
Unabhängig von Kenntnis greifen zusätzlich Höchstfristen von 10 oder 30 Jahren (§ 199 Abs. 2-4 BGB).
Berücksichtigt der Rechner Hemmung und Neubeginn der Verjährung?
In Deutschland hemmen Verhandlungen zwischen den Parteien (§ 203 BGB) oder eine Klageerhebung (§ 204 BGB) den Ablauf der Verjährung. Österreich und die Schweiz regeln das eigenständig — die Unterbrechung durch Anerkenntnis oder Klage steht in § 1497 ABGB beziehungsweise Art. 135 OR. Dieser Rechner bildet Hemmung und Neubeginn in keiner der drei Rechtsordnungen automatisch ab: bei laufenden Verhandlungen oder einer Klage prüfen Sie die Auswirkung auf die Frist gesondert.
Was gilt bei arglistig verschwiegenen Mängeln?
In Deutschland gilt bei arglistig verschwiegenen Mängeln statt der kurzen Frist die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB (§ 438 Abs. 3, § 634a Abs. 3 BGB) — hier nicht automatisch erkannt.