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Verjährung berechnen — Fristen nach BGB für Ihren Anspruch

Anspruchstyp auswählen, Datum eingeben — der Rechner zeigt das Verjährungsdatum nach BGB, die verbleibende Zeit und die passende Rechtsgrundlage.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

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Anspruchstyp anklicken, Datum eingeben — Ergebnis erscheint sofort.

Anspruchstyp
Entstehung ist je nach Anspruchstyp der Vertragsschluss, die Ablieferung oder die schädigende Handlung.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.
Hemmung und Neubeginn nicht automatisch berücksichtigt Verhandlungen zwischen den Parteien (§ 203 BGB) oder eine Klageerhebung (§ 204 BGB) hemmen den Ablauf der Verjährung. Dieser Rechner bildet Hemmung und Neubeginn nicht automatisch ab — bei laufenden Verhandlungen oder einer Klage prüfen Sie die Auswirkung auf die Frist gesondert.

Über dieses Werkzeug

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen und dem Schuldner erfahren hat (§ 199 Abs. 1 BGB). Für Kaufvertrags- und Werkvertragsmängel gelten eigene, meist taggenaue Fristen ab Ablieferung oder Abnahme (§§ 438, 634a BGB). Unabhängig von Kenntnis greifen zusätzlich Höchstfristen von 10 oder 30 Jahren (§ 199 Abs. 2-4 BGB). Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

7 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Verjährungsrecht kennt zahlreiche Sonderfälle für Hemmung und Neubeginn (§§ 203-213 BGB), die dieser Rechner nicht automatisch berücksichtigt.
  2. Bei mehreren möglichen Anspruchsgrundlagen (z. B. Kauf- und Werkvertragsrecht gleichzeitig) kann eine andere Frist gelten als hier ausgewählt.
  3. Verbraucherverträge, Bauträgerverträge oder besondere Vertragstypen können abweichende Sonderregeln haben, die hier nicht abgebildet sind.
  4. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt statt der kurzen Frist die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB (§ 438 Abs. 3, § 634a Abs. 3 BGB) — hier nicht automatisch erkannt.
  5. Vertragliche Vereinbarungen zur Verjährung (z. B. Garantien, AGB-Klauseln) können die gesetzliche Frist verlängern oder verkürzen.
  6. Für den 10-/30-Jahre-Vergleich bei sonstigem Schadensersatz wird vereinfachend ein gemeinsames Datum für Entstehung und Handlung angenommen.
  7. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsantragstelle.

Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei rechtlichen Zweifeln wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.